© Foto: David Jenny und Werner Fischer
Ein Uhu auf einem tödlichen Ansitz.
Darauf hat BirdLife Schweiz lange hingearbeitet: Der Bundesrat hat Ende Juni beschlossen, dass alle für Vögel gefährlichen Strommasten bis spätestens 2040 saniert werden müssen – und zwar präventiv und nicht erst, wenn ein Vogel an einem Stromschlag stirbt. BirdLife Schweiz begrüsst den Entscheid sehr.
Gefährdet durch den Stromtod an Leitungsmasten sind vor allem grosse Vögel wie Uhu, Weissstorch oder Milane und weitere Greifvögel. Wenn die Tiere auf schlecht konstruierten Masten gleichzeitig einen stromführenden und einen geerdeten Teil berühren, verbrennen sie innert Sekunden. Bei gewissen Arten kann dies einen deutlich negativen Einfluss auf den Bestand haben. Zudem löst ein solcher Unfall vereinzelt längere Stromunterbrüche aus.
BirdLife Schweiz begrüsst den Bundesratsbeschluss zur Sanierung von Stromleitungen
BirdLife dankt Bundesrat Albert Rösti für diesen kleinen, aber wichtigen Schritt zum Schutz der Vögel und fordert die Strombranche auf, mit der Sanierung sofort zu beginnen und die lange Frist nicht auszureizen.
Nicht stromschlagsichere Strommasten können für Vögel mit grosser Spannweite zur tödlichen Falle werden. Der Bundesrat hat deshalb heute beschlossen, dass solche Masten saniert werden müssen. Die Sanierungsmassnahmen, die je nach Spannungsebene spätestens bis 2040 umgesetzt werden müssen, müssen bei gefährlichen Masten präventiv erfolgen und nicht erst dann, wenn ein Stromschlag den Tod eines Vogels verursacht hat.
Wenn Vögel auf solchen nicht fachgerecht konstruierten Masten gleichzeitig einen stromführenden und einen geerdeten Teil berühren, verbrennen sie sofort. Für Arten wie den gefährdeten Uhu, für Greifvögel und Störche kann der Stromtod einen deutlich negativen Einfluss auf ihre Vorkommen und Bestände haben. Zudem löst ein durch Vögel verursachter Stromschlag vereinzelt längere Stromunterbrüche aus. Die vom Bundesrat beschlossene Sanierungspflicht ist sowohl ein Beitrag an den Vogelschutz als auch für die Stromversorgung.
Bisher war die Leitungsverordnung, in welcher der Vogelschutz an Stromleitungen in Art. 30 geregelt ist, nicht ganz klar. Jetzt hat Bundesrat Rösti mit seinen Kolleginnen und Kollegen Klarheit geschaffen: Alle gefährlichen Masten müssen saniert werden – die Ebene 5 der Mittelspannung bis 2035, die Ebene 3 der Hochspannung bis 2040.
Raffael Ayé, Geschäftsführer von BirdLife Schweiz: „Der Bundesrat hat einen für den Vogelschutz ganz wichtigen Entscheid gefällt. Damit kann der vielfache Stromtod von gefährdeten Arten wie dem Uhu verhindert werden.
Entscheidend dabei ist die proaktive Sanierung. Bisher wurde mit der Sanierung gewartet, bis an einem gefährlichen Masten Vögel verbrannt sind. Das war unhaltbar. Die Frist von bis zu 15 Jahren, bis diese Masten saniert sein müssen, ist lang; wichtig ist, dass nun sofort mit der Sanierung begonnen wird.
BirdLife Schweiz dankt Bundesrat Rösti für diesen kleinen, aber wichtigen Schritt zum Schutz der Vögel und fordert die Strombranche auf, mit der Sanierung sofort zu beginnen und die lange Frist nicht auszureizen. Auch die Versorgungssicherheit profitiert von einer raschen Sanierung.“
BirdLife dankt Bundesrat Albert Rösti für diesen kleinen, aber wichtigen Schritt zum Schutz der Vögel und fordert die Strombranche auf, mit der Sanierung sofort zu beginnen und die lange Frist nicht auszureizen.