@wildbeiwild 11.1.2026 - Link - forward
Drohnen bewegen sich genau dort, wo Vögel bisher oft einen relativen Ruhe- und Sicherheitsraum hatten. Seit 2017 hat sich die Forschungslage deutlich verdichtet. Heute lässt sich besser einschätzen, wann Drohnen scheinbar toleriert werden, wann sie Stress auslösen und weshalb fehlende Fluchtreaktionen kein Entwarnungssignal sind.
Meta-Analysen und systematische Reviews bündeln inzwischen eine breite Studienbasis und erlauben belastbare Aussagen dazu, unter welchen Bedingungen Drohnen bei Vögeln Verhaltensänderungen und Stressreaktionen auslösen.
Der zentrale Befund lautet: Die Reaktion von Vögeln auf Drohnen ist stark art-, situations- und kontextabhängig.
Brutstatus, Distanz, Anflugrichtung, Flughöhe und Drohnentyp entscheiden darüber, ob Vögel wachsam bleiben, Alarmverhalten zeigen oder flüchten.
Neuere Studien zeigen auch, dass Störungen nicht immer unmittelbar sichtbar sind. Physiologischer Stress, erhöhte Herzfrequenz oder unterbrochene Nahrungsaufnahme können auftreten, ohne dass ein Vogel sofort auffliegt. Besonders während der Brutzeit oder im Winter ist das problematisch, da Energiereserven begrenzt sind.
Drohnenflüge sind in der Schweiz nur erlaubt, wenn keine Menschen, Wildtiere oder Schutzgebiete gestört werden und die geltenden Luftfahrt- und Naturschutzregeln eingehalten sind.
Welche Drohnenflüge besonders problematisch sind
us der Gesamtschau der aktuellen Forschung lassen sich klare Risikofaktoren ableiten:
- Geringe Distanz und niedrige Flughöhe erhöhen die Wahrscheinlichkeit von Fluchtreaktionen deutlich.
- Direktes Anfliegen wirkt auf viele Arten bedrohlicher als ein seitlicher oder gleichmässiger Vorbeiflug.
- Lärm, Geschwindigkeit und Grösse der Drohne verstärken Stressreaktionen.
- Kolonien, Rastplätze, Schilfgürtel, Hecken und Felswände sind besonders sensible Räume, da dort viele Vögel gleichzeitig reagieren oder Brutplätze betroffen sind.
Brutzeit, Winter und Energieverlust
Störungen sind nicht harmlos. Wiederholtes Auffliegen kostet Energie, unterbricht Brutpflege oder Nahrungssuche und kann zum Verlust von Gelegen führen. Bei überwinternden Wasservögeln oder Rastbeständen können häufige Störungen das Überleben einzelner Tiere gefährden, auch wenn die Flucht jeweils nur kurz dauert.
Drohnen, Naturfotographie und Forschung
Die heutige Studienlage ist differenziert. Drohnen sind weder grundsätzlich unproblematisch noch pauschal zu verteufeln. Sie stellen jedoch ein erhebliches Störpotenzial dar, das nur durch strenge Regeln und fachliche Planung reduziert werden kann.
Einige Studien zeigen, dass unter kontrollierten Bedingungen und mit ausreichender Distanz bestimmte Arten relativ wenig reagieren. Andere Arten, insbesondere Koloniebrüter und Wasservögel, reagieren jedoch deutlich empfindlicher. Die Annahme, Tiere würden sich «gewöhnen», ist wissenschaftlich nicht gesichert.
Praxisregeln zur Minimierung von Störungen
Diese Grundsätze gelten heute als gut belegt:
- Niemals direkt auf Vögel zufliegen oder Tiere verfolgen.
- Flug sofort abbrechen, wenn Alarmverhalten auftritt.
- Brutgebiete, Rastplätze, Schilf- und Uferzonen konsequent meiden.
- Höher und langsamer fliegen, keine abrupten Richtungswechsel.
- Start und Landung nicht in Tiernähe durchführen.
- Wenn bereits viele Vögel sichtbar sind, ist das Gebiet ungeeignet für Drohnenflüge.
Wo sind Drohnen in der Schweiz erlaubt?
Grundsatz:
Drohnenflüge sind in der Schweiz nur erlaubt, wenn keine Menschen, Wildtiere oder Schutzgebiete gestört werden und die geltenden Luftfahrt- und Naturschutzregeln eingehalten sind.
In diesen Gebieten sind Drohnen grundsätzlich verboten:
- Eidgenössische Jagdbanngebiete
- Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler und kantonaler Bedeutung (auch am Inkwilersee)
- Viele Naturschutzgebiete, Moorlandschaften, Auengebiete
- Gebiete mit explizitem Flugverbot gemäss BAZL-Karte
Wichtig für den Schutz von Vögeln und Wildtieren:
- Auch ausserhalb formeller Schutzgebiete gilt: Wildtiere dürfen nicht gestört werden
- Fluchtreaktionen, Alarmverhalten oder Brutabbrüche gelten rechtlich als Störung
- «Kurz auffliegen» oder «keine sichtbare Reaktion» bedeutet nicht, dass der Flug erlaubt oder unproblematisch war
Besonders sensibel und faktisch ztu meiden:
- Brutplätze, Kolonien, Schilfgürtel, Uferzonen
- Rastplätze von Zugvögeln
- Wintereinstände von Wildtieren
Pflicht vor jedem Flug:
- Aktuelle Drohnenkarte des BAZL prüfen
- Lokale Schutzbestimmungen und kantonale Regelungen beachten
- Bei Unsicherheit gilt: nicht fliegen
Ein Drohnenflug kann rechtlich erlaubt sein und trotzdem eine unzulässige Störung von Wildtieren darstellen. Naturschutzrecht geht rechtlich und ethisch vor Freizeit- und Fotointeressen.
Quellen
- Meta-Analyse zu Drohnen und Vögeln (149 Studien)
- A meta-analysis of the impact of drones on birds (2024)
Diese Arbeit wertet sehr viele avian-bezogene Drohnenstudien aus und zeigt, dass Faktoren wie Distanz, Geschwindigkeit, Brutstatus und Artmerkmale die Fluchtwahrscheinlichkeit stark beeinflussen.
- Meta-Analyse speziell zu Störungen bei brütenden Vögeln
- A meta-analysis of disturbance caused by drones on nesting birds (2023)
Fokus auf Neststörung, inklusive Einfluss von Flughöhe und Nestmerkmalen. Genau das, was du später als Risikofaktoren aufzählst.
- Systematisches Review zu Drohnen als Störquelle bei Wildtieren (inkl. Vögel)
- Mulero-Pázmány et al. (2017), Unmanned aircraft systems as a new source of disturbance for wildlife: A systematic review (PLOS ONE)
Klassiker-Review, der sehr klar zeigt: Reaktionen hängen sowohl von Drohnenmerkmalen (Flugmuster, Grösse, Antrieb) als auch von Tiermerkmalen (Lebensphase, Aggregation) ab.
- Review zu Drohnen-Störungen bei Wildtieren (breit, modern)
- Afridi (2025), Impact of Drone Disturbances on Wildlife: A Review
Breites Review über Taxa hinweg, nützlich als Überblick, auch zu physiologischen Effekten ohne sichtbares Verhalten.
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können

